Ablauf einer Bestellung

Als Maschinenbaubetrieb für klarwasserhydraulische Komponenten die bis zur Forsttechnik in Einsatz sind runden Motorseilwinden unsere Tätigkeit ab, kurz gesagt ein Zubrot. Winde sind für uns Handelsware.  Unser  gesamtes Herstellungs- und Handelsprogramm wird  nur über Internet verkauft. Dazu gehören auch die Motorseilwinden und die Hochdruckreiniger. Den traditionellen Handel mit Schauraum, großes Lager, Pakete von gedruckten Katalogen und so weiter sehen wir nicht mehr Zeitgemäß  denn irgendjemand muss das ja alles bezahlen. Wir machen es anders: Dazu gehört eine detaillierte Beschreibung der Seilwinde. Lagerhaltung bindet Kapital und Lagerraum. Und lagernde Maschinen sind leicht nicht auf den letzten Stand wenn Hersteller eine Verbesserung vornehmen. Wünscht jemand eine Motorseilwinde über uns dann machen wir zuvor ein Angebot mit Lieferzeit, denn nicht immer hat der Hersteller alles lagernd. Sagt unser Angebot mit Lieferzeit zu und Sie bestellen, dann bleibt das zuvor unverbindlich. Erst wenn der Hersteller die Seilwinden versandbereit hat. kann die Bezahlung vorab erfolgen. Die Seilwinde kommt dann zu uns und wird von uns aus weitergeschickt. Das ganze Procedere dauert c.a. eine Woche. 

Weil wir keinen Shop haben und mit Anfrage und Angebot arbeiten soll dies nicht abwertend bewertet werden. Auch nicht das wiri uns an keinem Bezahldienst anlehnen, einfach weil solche Bezahldienste bis knapp unter 5 % des Verkaufspreises für sich beanspruchen und so unsere Produkte entsprechend verteuern würden. Heute ist der Verbraucher durch den Gesetzgeber voll geschützt, vorausgesetzt der Verkäufer ist innerhalb der EU und hat auch dort seine Bank. Betrüger lassen üblicherweise das Geld auf eine Bank in exotische Länder überweisen. Unsere Bank ist in Österreich.

 

Neuer Verbraucherschutz 2018

Presseinformation erschienen am 14/11/2017 auf Seiten von www.stol.it/Artikel/Wirtschaft/Wirtschaft/EU-Parlament-staerkt-Verbraucherschutz-bei-Online-Einkaeufen

EU-Parlament stärkt Verbraucherschutz bei Online-Einkäufen

Das EU-Parlament hat den Verbraucherschutz bei Online-Einkäufen gestärkt. Die Straßburger Abgeordneten nahmen am Dienstag mit breiter Mehrheit eine Verordnung an, die die Befugnisse der nationalen Behörden erweitert, um gegen Verstöße gegen Konsumentenrechte vorgehen zu können.

Durch die Änderung werden die Behörden ermächtigt, Informationen von Registrierungsstellen für Domainnamen und Banken zur Identifizierung von unseriösen Geschäftemachern anzufordern. Sie dürfen künftig auch Testkäufe von Waren oder Dienstleistungen durchführen, selbst wenn diese anonym erfolgen.

Die nationalen Stellen dürfen außerdem Warnhinweise oder die Sperre von Websites anordnen, wenn ihnen keine anderen wirksamen Mittel zur Verfügung stehen. Auch Geldstrafen oder Zwangsgelder dürfen sie verhängen.